Aw: Versandkosten sind im Warenkorb konkret anzuweisen
Hallo,
habe das Addon ausprobiert.
So könnte das zum Beispiel aussehen (das ist auf keinen Fall eine Empfehlung!):
Zitat BGH:
...und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.
Das ist wohl der entscheidene Satz. Jetzt wird der Preis gesondert ausgewiesen und bei rechter Anordnung steht er auch in der Preisaufstellung.
Ob der Betrag verrechnet werden muss, also in den Gesamtpreis fließen muss, weiß ich nicht.
Tendiere dazu:
Die Sache weiter beobachten. Wenn es zum Beispiel mehr als eine Abmahnung gibt, Thema wieder aufgreifen.
Eher nichts verändern, also auch nicht das Addon einsetzen meint Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock. Er ist der Ansicht, dass es falsch ist, nur diese Passage zu zitieren und 1:1 umzusetzen, weil es ja um einen tatsächlichen Fall ging und der als ganzes betrachtet werden muss. Dort hat der Kunde im Vorfeld des Bestellprozesses keine Versandkosten angegeben. Und das ist eben nicht erlaubt.
Quelle:
http://www.internetrecht-rostock.de/versandkosteninformation-im-warenkorb.htm
Wir können daher nur vermuten, dass die Wettbewerbszentrale hier etwas falsch verstanden hat. Handlungsbedarf sehen wir zurzeit nicht, solange die Rechtsprechung diese Frage nicht geklärt hat. Hinzukommt, dass es faktisch gar nicht möglich ist, bereits an dieser Stelle, nämlich im Warenkorb die Versandkosten anzugeben.
Ich neige auch zur Lösung, nichts zu verändern, komme also zu meiner ursprünglichen Meinung zurück. Muss jetzt jeder selbst entscheiden, ob
- er nichts verändert oder
- das Addon verwendet, mit eigenem Text oder
- bei webdesigner code Änderungen fordert oder
- den code selbst ändert
--------------
--------------
Ergänzung vom 23 Juni:
Auch der Rechtsanwalt Alexander Schupp ist der Ansicht
Denn nach dem Gesetz ist klar: So lange nicht alle Angaben, die zur Berechnung der Versandkosten notwendig sind, vom Kunden in das Shopsystem eingetragen wurden, bleibt es bei der gesetzlichen Erlaubnis, die Berechnungsgrundlagen anzuzeigen.
weiter schreibt er:
Solange es dem Unternehmer nicht möglich ist, die konkreten Versandkosten anzugeben, so genügt es – sogar im letzten Bestellschritt – die Berechnungsgrundlagen für die Preisermittlung anzugeben.
Daher kann es eine generelle Pflicht, die konkreten Versandkosten bereits im ersten Schritt im Warenkorb anzuzeigen, nicht geben.
[...]
Ich halte daher die kolportierte Abmahnung der Wettbewerbszentrale für unberechtigt und würde niemandem empfehlen, hier eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Quelle:
http://www.it-recht-deutschland.de/?p=280978
---------------
---------------
Grüße
@ webdesigner
Thank you for the addon. If this is enough for the future, I am not sure. Maybe we need a change in the code. For example to integrate a (choosen) Versandart for the cart. For example: If I choose "Standardversand", the system takes the price and integrate this price within "Gesamtpreis".
This could be a solution.
In this moment please, do not change further things. Thanks.
Letzte Änderung: 23.06.2013 13:55
Nicht ganz aktuell, aber vielleicht doch noch für einige hilfreich, das E-Book Joomshopping.
Bei Amazon (kindl) und xinxii (ePub):
http://www.amazon.de/JoomShopping-Joomla-Shop-Online-Shop-ebook/dp/B005L9D8MC
http://www.xinxii.com/joomshopping-der-joomla-shop-p-339561.html