Hallo,
Lange angekündigt, steht nun 2014 eine umfassende Neuregelung der Widerufsbelehrung für Onlineshops an. Gültig ab 13. Juni europaweit.
Gibt es diebezüglich schon Anpassungsmöglicheiten von Joomshopping?
Problem für Händler ist, dass es die EINE Widerrufsbelehrung nun nicht mehr gibt. Jeder Shopbetreiber muss die Belehrung an zahlreichen Stellen auf den eigenen Shop individuell anpassen. Dadurch ergeben ca. 40-50 verschiedene Kombinationsmöglichkeiten und Varianten der Widerrufsbelehrung. Dadurch wird es praktisch unmöglich sein, eine einzige Widerrufsbelehrung zu verwenden, welche streng nach den Gestaltungshinweisen angepasst worden ist, da über Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist dynamisch informiert werden müsste.
Der Shopbetreiber müsste also die Widerrufsbelehrung quasi in Echtzeit an die vom Verbraucher vorgenommene Bestellung dynamisch anpassen. Technisch kaum realsierbar.
hier ein interessanter Link dazu:
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/widerrufsrecht-2014.html?page=2&name=Anpassung-und-Handhabung-der-Muster-Widerrufsbelehrung-2014#top
In einem anderne forum habe ich erfahren das auch andere weitreichende Änderungen im Online-Handel anstehen. Ich habe mir mal erlaubt das zu übernehmen.
1. Änderungen des Widerrufs bzw Wegfall des Rückgaberechts.
Widerrufsbelehrung muss sich während des Bestellablaufs bzgl. möglicher Rücksendekosten dynamisch anpassen, (Paketware oder Speditionsware, genaue Rücksendekosten ermitteln und in die Widerrufsbelehrung eintragen)
2. Kunde muss ein sog. Widerrufsformular bekommen und zwar muss ihm das vor Abgabe der Vertragserklärung angezeigt werden.
Im Rahmen des Bestellablaufes muss das Muster-Widerrufsformular dargestellt werden, im Formular muss die Shop-Betreiber-Adresse bereits eingetragen sein.
3. Informationspflicht über den Termin zu dem der Shopbetreiber die Ware liefern muss.
Was Termin bedeutet (Artikel 246 a § 1 Nr. 7 EGBGB) weiss ich nicht, ich nehme an:
--> Konkretes Lieferdatum muss angegeben werden. Hierbei wird diskutiert ob es eien Möglichkeit gibt das der Shop
abhängig vom Bestelldatum automatisch das Lieferdatum berechnet wenn man z.b. 3 Tage angegeben hat.
4. Verpflichtung, spätestens bei Beginn des Bestellvorgangs über Lieferbeschränkungen zu informieren (§ 312 j Abs. 1 BGB)
Im Warenkorb oder vor dem ersten Bestellschritt Angaben über Lieferbeschränkungen (z,B, Lieferort; Inseln, Schweiz etc)
5. Bei Beginn des Bestellvorgangs muss klar und deutlich darüber informiert werden, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden. (§ 312j Abs. 1 BGB)
--> Der Bestellvorgang muss jetzt mit einer Angabe bzw, Auswahl über die Zahlungsmöglichkeiten beginnen.
Würde mich über eine rege Diskussion mit Ideen sehr freuen. Danke Gruß Frank
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Last change: 14.02.2018 10:17