Widerrufsrecht / Rückgaberecht Tipps - strenges Deutschland

20.07.2011 09:32
#1
Dr.Rivera
Joomshopping forum user no avatar
Name: Jürgen
13.09.2010
Posts: 2276
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Widerrufsrecht / Rückgaberecht Tipps - strenges Deutschland

Hallo,

wenn dem Kunden die Bestätigungsmail einer Bestellung zugeht, steht unten der
Link "Rückgaberecht". Zwei Anmerkungen dazu:

1. Wenn im Shop dem Kunden ein Widerrufsrecht eingeräumt wird, muss in der Sprachdatei der Name geändert werden (von "Rückgaberecht" in "Widerrufsrecht").
2. WICHTIG (um Abmahnungen zu verhindern): Die AGB und das Widerrufsrecht (ODER das Rückgaberecht) muss dem Kunden vollständig in Textform zugehen. Heißt: Schickt man nur den Link mit, erhöht sich die Widerrufsfrist automatisch von 14 Tage auf 1 Monat.

Abmahngrund wäre in diesem Falle: Information in Widerrufsbelehrung wäre 14 Tage, Realität: mind. 1 Monat. Falsche Angabe.

Erhält der Kunde auch mit der Ware nicht die vollständigen Texte, verlängert sich die Frist sogar auf mind. 6 Monate.

Meine Lösungen:
1. Ensprechende Texte (AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum) unter
"Beschreibung des Auftrags für den Kunden (in E-Mail)" unter statische Texte
eintragen. Nachteil: Alles steht oben.
2. Gleich dem Kunden 1 Monat anbieten, die Texte mit den Waren vollständig mitschicken. So muss das Feld in stat. Texte nicht "missbraucht" werden. (Wahrscheinlich die bessere Lösung)

Grüße
Widerrufsrecht / Rückgaberecht Tipps - strenges Deutschland

Hinweis: Bin kein Jurist, deshalb im Zweifelsfalle selbst informieren.


Letzte Änderung: 20.07.2011 09:42

Nicht ganz aktuell, aber vielleicht doch noch für einige hilfreich, das E-Book Joomshopping.
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