Hallo Bjoern,
ja könnte man machen. Ich habe oben dem webdesigner den Anhang vorgeschlagen. Ich hoffe ich spreche für alle, wenn ich sage, das müsste so OK sein. Der Kunde bekommt den Kram, ohne das er in der Mail stört. Liest i.d.R. eh kaum einer.
Und rechtlich sollte das sauber sein.
Aber für einige ist es vielleicht eh nicht so dringend, weil ja diese automatisierte Mail nicht unbedingt zum Vertragsschluss führt. Es kommt halt darauf an, was der Shopbetreiber zum Thema "Zustandekommen des Vetrages" in seine AGB geschrieben hat. Manchmal ist es besser ein gesondertes Mail zu schreiben, und dieser Mail können ja Widerrufsbelehrung und AGB angehängt werden.
Warten wir mal ab, was webdesigner uns in den nächsten Wochen anbietet.
Grüße
Letzte Änderung: 17.10.2012 11:59
Nicht ganz aktuell, aber vielleicht doch noch für einige hilfreich, das E-Book Joomshopping.
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