Aw: Rabattcode für Versandkosten
Hallo,
Da ich (abhängig vom Gewicht), unterschiedliche Versandkosten habe
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weil man so temporär damit werben könnte, dass keine Versandkosten fällig werden.
So spontan rate ich mal zur Vorsicht. Selbst wenn durch einen Rabatt die Versandkosten auf 0 EUR kämen, so wurden doch vorher Versandkosten berechnet. Dann wäre diese Werbung möglicherweise abmahnfähig.
Habe auch das gefunden:
Bei Online-Verkäufen (insbesondere in eBay-Shops) ist die Bewerbung von Versandrabatten beliebt. Die Versandkosten werden dabei z.B. umso günstiger, je mehr Artikel der Kunde bei dem betreffenden Shop bestellt. Auch hier gilt: Der Kunde muss genau informiert werden, wie die Staffelung der Versandkosten je nach Artikelanzahl aussieht. Zudem muss er vorher wissen, innerhalb welchen Zeitraums er die Waren „ansammeln“ kann und ob er sich zuvor beim Verkäufer melden muss, damit dieser nicht die Ware nach der ersten Bestellung bereits abschickt.
Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/werbung-mit-rabatten-faq.html#abschnitt_9
Der Kunde muss also immer vor einer Bestellung bzw. vor dem Einlegen der Artikel in den Warenkorb die Höhe der Versandkosten nachvollziehen können. Das sollte berücksichtigt werden.
Grüße
Последнее изменение: 29.07.2016 10:31
Nicht ganz aktuell, aber vielleicht doch noch für einige hilfreich, das E-Book Joomshopping.
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