Aw: Mwst von Versandkosten nicht mitberechnen.
Hallo,
Die Versandkosten der Deutschen Post sind ja ohne Mwst.
Da somit muss ich diese ja auch nicht auf der Rechnung aufführen bzw. bei der Steuer abführen.
Hmm, ich glaube, dass das falsch ist. Ich glaube das gilt nur für die Post selbst. Ich meine, dass Versand- und Verpackungskosten Nebenleistungen sind, die dem Steuersatz der Hauptleistung (Produkte) unterliegen. Beim Kleinunternehmer wäre tatsächlich alles 0%, also keine Steuerausweisung.
Hier:
Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden......
Quelle:
http://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-versandkosten-mehrwertsteuer.html
Am besten nochmal überprüfen.
Andere Meinungen?
Grüße
Letzte Änderung: 29.09.2013 18:50
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